Deutsche E-Invoicing-Vorschrift: Xrechnung in Deutschland

March 26, 2024 Mathias Bonnard

In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung derzeit für B2G-Transaktionen (Business-to-Government) vorgeschrieben, und es wurde eine B2B-Vorschrift (Business-to-Business) ab 2025 vorgeschlagen. Hier erfahren Sie, was Sie über E-Invoicing-Vorschriften in Deutschland wissen sollten.

XRechnung: Deutsche B2G E-Invoicing-Vorschrift

Die deutsche B2G-Vorschrift für die elektronische Rechnungsstellung wird gemeinhin als “XRechnung” bezeichnet. Die erste Welle war für den Bund bestimmt.

Die Einführung von XRechnung hat bereits Ende 2020  begonnen. XRechnung ist als CIUS zum EN-16931-Kern definiert, da die Version2 ab Januar 2021 verwendet werden sollte.

Neben einer Reihe von inhaltlichen Anforderungen wurde die öffentliche Kundenidentifikation durch eine LeitwegID berücksichtigt. Eine LeitwegID kann sowohl zur Adressierung als auch zur allgemeinen Käuferreferenz verwendet werden, meistens stimmen beide überein, aber in bestimmten Fällen unterscheiden sich die Werte.

Die Rechnungszustellung war ein weiterer zentraler Punkt: Wenn ein automatisierter Austausch in Frage kam (z. B. über Webdienste), musste Peppol als gemeinsamer Nenner angeboten werden. Die meiste Aufmerksamkeit wurde jedoch den Portalplattformen gewidmet.

Wie Sie den Standard für Deutschland XRechnung einhalten

Auf Bundesebene hat die Regierung zwei Portale eingerichtet:

Diese beiden Portale ermöglichen manuelles Hochladen Ihrer Rechnungen und deren Überwachung. Sie bieten auch eine “Roboter”-E-Mail sowie eine Peppol-Schnittstelle.

Diese Portale und E-Mail-Anforderungen sind nicht für die Automatisierung und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern ausgelegt. Für den E-Mail-Versand muss der Lieferant die E-Mail-Adresse, die er für den Rechnungsversand verwenden will, registrieren und auf eine Whitelist setzen. Das Peppol-Gateway hingegen ist darauf ausgelegt.

Großabnehmer entziehen sich diesen Workflows: Die zur Deutschen Bahn gehörenden Unternehmen haben einen eigenen Ansatz und sind weder an die Portale angeschlossen noch über Peppol ansprechbar.

Regionale Unterschiede bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich

Bremen ist das erste Bundesland, das sich für die elektronische Rechnungsstellung über das zErika-Portal oder die Peppol-Lieferung geöffnet hat. In Bremen ist die Adresse für Peppol eine andere als die für die Transaktion zu verwendende Käuferreferenz.

Seit 2022 wurde die B2G-Vorschrift auf eine Reihe von Bundesländern ausgeweitet. Obwohl heute die meisten Bundesländer XRechnung-Rechnungen über Peppol akzeptieren, gibt es weiterhin Unterschiede. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Verfahren angeboten:

  • Nicht immer wird Peppol als möglicher Kanal für den Rechnungs-Versand angeboten
  • Einige bieten alternative Kanäle wie E-Mail oder Webdienste an.
  • Einige akzeptieren eine Reihe von alternativen Formaten wie ZUGFeRD.

Eine ausführlichere und aktuelle Liste der Anforderungen nach Bundesländern finden Sie auf dieser Seite der Bundesregierung.

Deutschland schlägt Vorschrift für elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vor

Im April 2023 bat das deutsche Finanzministerium um eine Konsultation zu einem Vorschlag, der die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) ab 2025 vorschreibt. Diese vorgeschlagene Vorschrift würde sich auf den Rahmen der Europäischen Kommission für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) stützen, die die grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung voraussichtlich bis 2027 vorschreiben wird.

Die Vorschrift für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland wird in zwei Schritten umgesetzt: Zunächst wird eine Vorschrift für die Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen Verkäufern und Käufern eingeführt, und in einem zweiten Schritt wird ein ordnungsgemäßes CTC/Clearance-System eingeführt (d. h. Rechnungen müssen an die deutsche Steuerverwaltung gemeldet werden).

Der Zeitplan für den ersten Schritt sieht wie folgt aus:

  • Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, eingehende elektronische Rechnungen zu verarbeiten.
  • Ab Januar 2026 müssen große Unternehmen (>800k€ Umsatz) elektronische Rechnungen versenden
  • Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800 T€ elektronische Rechnungen versenden.
  • Beachten Sie, dass bis Januar 2028 noch elektronische Rechnungen im EDI-Format versendet werden können; danach dürfen nur noch Rechnungen im Format en16931 verwendet werden.

Der Zeitplan für die zweite Phase – die Einführung einer CTC-Regelung – ist noch offen.

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Wenn man bedenkt, dass alle EU-Länder bis 2030 den Standard für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich anwenden sollen, ist es wichtig, eine Strategie für die elektronische Rechnungsstellung zu entwickeln, die globale Standards berücksichtigt – über die Vorschriften der einzelnen Länder hinaus.

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